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Unser NIS2-Check Tool unterstützt Sie dabei, schnell zu klären, ob und inwiefern Ihr Unternehmen den Anforderungen der NIS2-Richtlinie entsprechen muss. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen in Österreich, die sicherstellen müssen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Unsere kostenlose Beratung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen zu besprechen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen vollständig konform ist.
Sichern Sie sich Ihren Wettbewerbsvorteil durch Compliance. Die Einhaltung der NIS2-Richtlinie ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein entscheidender Schritt, um das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner zu stärken.
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine aktualisierte Fassung der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die darauf abzielt, die Cybersicherheit in der Europäischen Union zu stärken. Sie wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat am 14. Dezember 2020 angenommen und tritt am 16. Januar 2023 in Kraft. Bis zum 17.10.2024 müssen die Mitgliedsstaaten NIS2 umsetzen.
NIS2 zielt darauf ab, die Resilienz und Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen zu stärken. Dazu gehört die Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich auf mehr Sektoren und Arten von Einrichtungen. Sie umfasst nun zusätzlich zu den bisherigen Sektoren (wie Energie, Transport, Banken, Gesundheitswesen) auch Bereiche wie öffentliche Verwaltung, digitale Dienste und Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
NIS2 differenziert zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen, basierend auf Kriterien wie Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme, um angemessene Regulierungen sicherzustellen.
Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Risiken für Netz- und Informationssysteme zu managen und die Auswirkungen von Vorfällen zu minimieren. Diese Maßnahmen umfassen Risikomanagement, Vorfallsmanagement, Business Continuity und Krisenmanagement, Sicherheit in der Lieferkette und das Management von Sicherheitsvorfällen.
Unternehmen müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich den zuständigen Behörden melden. Die Richtlinie legt strenge Meldefristen und -anforderungen fest, um sicherzustellen, dass Vorfälle schnell und effektiv gehandhabt werden.
Die Richtlinie stärkt die Aufsichtsbefugnisse der nationalen Behörden. Diese können Unternehmen audits unterziehen und bei Nichteinhaltung der Richtlinie Sanktionen verhängen. Sanktionen können Geldstrafen umfassen, die bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Die NIS2-Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU, um den Informationsaustausch und die Koordination bei der Bekämpfung von Cyber-Bedrohungen zu verbessern. Dazu gehört die Schaffung eines Netzwerks von CSIRTs (Computer Security Incident Response Teams) und die Einrichtung des EU-Cybersicherheitsinformationsaustauschs (EU-Cybersecurity Information Exchange).
Unternehmen in Österreich sollten ihre bestehenden Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen der NIS2-Richtlinie entsprechen. Dies umfasst die Aktualisierung von Risikomanagementprozessen und die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen. Die Erstellung und Aktualisierung von Notfallplänen sowie die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsaudits sind entscheidend.
Es ist wichtig, klare interne Prozesse für die Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen zu etablieren. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über diese Prozesse informiert sind und wissen, wie sie bei einem Vorfall reagieren sollen. Die Einhaltung der Meldefristen und die korrekte Dokumentation von Vorfällen sind von großer Bedeutung, um Sanktionen zu vermeiden.
Schulungsprogramme für Mitarbeiter zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins und zur Förderung der besten Praktiken im Bereich Cybersicherheit sollten eingeführt werden. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen tragen dazu bei, das Risiko von menschlichem Versagen zu minimieren.
Unternehmen sollten die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Behörden in der EU suchen, um Informationen über Bedrohungen und bewährte Verfahren auszutauschen. Die Teilnahme an branchenspezifischen Netzwerken und Foren kann wertvolle Einblicke und Unterstützung bieten.
Die Implementierung der NIS2-Richtlinie erfolgt schrittweise. Unternehmen sind aufgefordert, die Richtlinien bis spätestens zwei Jahre nach deren Inkrafttreten zu erfüllen. Dies erfordert eine präzise Planung und Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
NIS2 zielt darauf ab, die Resilienz und Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen zu stärken. Dazu gehört die Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.
NIS2 richtet sich an eine breite Palette von Organisationen und unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Die Klassifizierung hängt von Faktoren wie Größe, Art der Tätigkeit und dem potenziellen Risiko eines Sicherheitsvorfalls ab.
Unternehmen müssen robuste technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, um die Sicherheit ihrer Netzwerke und Informationssysteme zu gewährleisten. Dazu gehören regelmäßige Risikobewertungen, die Implementierung von Sicherheitsprotokollen und die Einrichtung von Incident-Response-Plänen.
Die Richtlinie verlangt von Unternehmen, dass sie umfassende Cybersicherheitsstrategien entwickeln und umsetzen. Dies beinhaltet regelmäßige Audits, Mitarbeitertraining und die Einrichtung von Systemen zur Früherkennung von Cyberbedrohungen.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ihre Lieferketten den Sicherheitsstandards der NIS2-Richtlinie entsprechen. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung und Bewertung der Sicherheitspraktiken von Zulieferern und Partnern.
Die Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie kann zu erheblichen Bußgeldern und Reputationsverlust führen. Es ist daher unerlässlich, die Richtlinienanforderungen ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
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